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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Welche Daten erhält neuer Arbeitgeber?

    Welche Daten erhält neuer Arbeitgeber? In der Regel erhält ein neuer Arbeitgeber persönliche Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Steueridentifikationsnummer des Mitarbeiters. Darüber hinaus können auch Informationen zu Qualifikationen, Berufserfahrung, Referenzen und Gesundheitsdaten im Rahmen des Einstellungsprozesses erfasst werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Daten vertraulich behandeln und nur für geschäftliche Zwecke verwenden. Mitarbeiter haben auch das Recht, zu wissen, welche Daten ihr Arbeitgeber über sie speichert und wie sie geschützt werden.

  • Welche Daten darf der Arbeitgeber weitergeben?

    Welche Daten darf der Arbeitgeber weitergeben? Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur Daten weitergeben, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten oder Informationen über die sexuelle Orientierung dürfen in der Regel nicht weitergegeben werden, es sei denn, der Arbeitnehmer hat ausdrücklich eingewilligt. Der Arbeitgeber muss zudem sicherstellen, dass die Daten nur an berechtigte Personen weitergegeben werden und angemessen geschützt sind. Verstöße gegen den Datenschutz können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

  • Welche Daten braucht Arbeitgeber für Vertrag?

    Arbeitgeber benötigen für einen Arbeitsvertrag in der Regel die persönlichen Daten des Arbeitnehmers, wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer. Zudem werden Angaben zur Position, Arbeitszeit, Vergütung und Arbeitsort benötigt. Auch Regelungen zu Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten müssen im Vertrag festgehalten werden. Darüber hinaus können auch Informationen zu Zusatzleistungen, wie z.B. betriebliche Altersvorsorge oder Krankenversicherung, relevant sein. Es ist wichtig, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um spätere Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Welche Daten darf der Arbeitgeber sammeln?

    Welche Daten darf der Arbeitgeber sammeln? Arbeitgeber dürfen grundsätzlich nur Daten sammeln, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Kontaktdaten, Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten dürfen nur unter strengen Voraussetzungen erhoben werden und müssen besonders geschützt werden. Der Arbeitgeber muss zudem sicherstellen, dass die Daten nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über die Art und den Umfang der Datenerhebung informiert werden und ihr Einverständnis geben.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • equip GIGABIT USB C NETWORK Adapter Digital/Daten Netzwerk 0,15 m
    equip GIGABIT USB C NETWORK Adapter Digital/Daten Netzwerk 0,15 m

    equip GIGABIT USB C NETWORK Adapter Digital/Daten Netzwerk ,15 m Produktbeschreibung: Der equip® USB Typ C zu Ethernet Adapter bietet die Zuverlässigkeit des Ethernets für Ihr USB Typ C Gerät. Wenn die drahtlose Konnektivität inkonsistent, überfordert oder gar nicht vorhanden ist, können Sie mit diesem Adapter nahtlos und mit Vertrauen verbinden Zuverlässigkeit von Gigabit Ethernet, auch die größten Downloads können ohne Unterbrechung möglich sein Technische Details: Gewicht & Abmessungen Gewicht 3 g Höhe 25 mm Breite 3 mm Tiefe 15 mm Verpackungsinformation Paketgewicht 71 g Verpackungstiefe 26 mm Verpackungshöhe 19 mm Verpackungsbreite 9 mm Design RoHS-Kompatibel Ja Eingebaut Nein Netzwerk Eingebauter Ethernet-Anschluss Ja Verkabelungstechnologie 1 /1 /1 BaseT(X) Anschlüsse und Schnittstellen Anzahl Ethernet-LAN-Anschlüsse (RJ-45) 1 Hostschnittstelle RJ-45 Schnittstelle USB ;bertragungstechnik Verkabelt

    Preis: 31.40 € | Versand*: 0.00 €
  • LAN Kabel Netzwerk Internet Verbindung  CAT 5 RJ 45 Stecker 2-fach geschirmt grau Wentronic 50878
    LAN Kabel Netzwerk Internet Verbindung CAT 5 RJ 45 Stecker 2-fach geschirmt grau Wentronic 50878

    Beschreibung CAT 5e Netzwerkkabel mit doppelt geschirmten Twisted-Pair-Kabel, paarfolge nach EIA/TIA 568, angespitzter Knickschutzhülle und vergoldeten Kontaktflächen. Geeignet für alle Patchfelder. Details • Länge: 20,0m • Farbe: grau • Standard: CAT 5e • Schirmungsmaß: SF/UTP • Innenleiter: 4x2xAWG 26/7 CCA • Isolierung: PVC Länge: 20,0m Farbe: grau Standard: CAT 5e Schirmungsmaß: SF/UTP Innenleiter: 4x2xAWG 26/7 CCA

    Preis: 7.90 € | Versand*: 5.90 €
  • Axis P1265 Network Camera - Netzwerk-Überwachungskamera
    Axis P1265 Network Camera - Netzwerk-Überwachungskamera

    AXIS P1265 Network Camera - Netzwerk-Überwachungskamera - Farbe - 1920 x 1080 - 1080p - feste Irisblende - feste Brennweite - LAN 10/100 - MPEG-4, MJPEG, H.264 - PoE Class 2

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  • Ubiquiti Network Video Recorder Netzwerk-Videorekorder
    Ubiquiti Network Video Recorder Netzwerk-Videorekorder

    Videorecorder für Unternehmensnetzwerke / 1U Rackmount / (4) 2.5"/3.5" Festplattenschächte / (1) 10G SFP+ Port / (1) Gigabit RJ45 Port

    Preis: 379.00 € | Versand*: 7.99 €
  • Was braucht der Arbeitgeber für Daten?

    Um effektiv arbeiten zu können, benötigt der Arbeitgeber verschiedene Arten von Daten. Dazu gehören Informationen über die Mitarbeiter, wie ihre Kontaktdaten, Qualifikationen und Arbeitszeiten. Zudem sind Daten über die Finanzen des Unternehmens, wie Umsätze, Kosten und Budgets, wichtig. Auch Informationen über Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sind für den Arbeitgeber entscheidend, um Beziehungen zu pflegen und Geschäftsprozesse zu optimieren. Darüber hinaus benötigt der Arbeitgeber Daten über den Markt, die Wettbewerber und die allgemeine wirtschaftliche Lage, um strategische Entscheidungen treffen zu können.

  • Welche Daten darf der Arbeitgeber speichern?

    Welche Daten der Arbeitgeber speichern darf, hängt von den geltenden Datenschutzgesetzen ab. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur Daten speichern, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Personalien, Arbeitszeiten, Gehaltsabrechnungen und Krankmeldungen. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten oder politische Überzeugungen dürfen nur unter strengen Voraussetzungen und mit Einwilligung der Arbeitnehmer gespeichert werden. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Datenschutzbestimmungen einhält und die Daten der Mitarbeiter angemessen schützt.

  • Was für Daten braucht der Arbeitgeber?

    Was für Daten braucht der Arbeitgeber, um die Leistung und Produktivität der Mitarbeiter zu bewerten? Benötigt er Informationen über die Anwesenheit, Pünktlichkeit und Arbeitszeiten der Mitarbeiter? Oder sind auch Daten zu den erreichten Zielen, abgeschlossenen Projekten und Kundenfeedback wichtig? Welche Daten helfen dem Arbeitgeber, die Entwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiter zu fördern? Sind Informationen zu den individuellen Stärken, Schwächen und Interessen der Mitarbeiter relevant für die Personalentwicklung?

  • Welche Daten bekommt der neue Arbeitgeber?

    Welche Daten bekommt der neue Arbeitgeber? Der neue Arbeitgeber erhält in der Regel personenbezogene Daten des Arbeitnehmers, die für die Anstellung relevant sind, wie Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Steueridentifikationsnummer. Darüber hinaus können auch Informationen zu Ausbildung, Berufserfahrung, Referenzen, Gesundheitsdaten und Strafregisterauszüge Teil der Daten sein, die der neue Arbeitgeber erhält. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber diese Daten vertraulich behandelt und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet. Der Arbeitnehmer sollte sich darüber im Klaren sein, welche Daten der neue Arbeitgeber erhält und gegebenenfalls sein Einverständnis dazu geben.

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